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Abonnementbedingungen
UMFANG DES ABONNEMENTS UND ZAHLUNG
Ein Abonnement gilt grundsätzlich für eine Spielzeit. Es verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit, sofern es nicht bis zum 15. Mai des Folgejahres durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Ausnahme: Saisonabos). Für die folgende Saison erhalten Abonnenten rechtzeitig alle notwendigen Informationen. Der Abonnementpreis wird von der Preisgruppe des gewünschten Platzes bestimmt. Im Abonnementpreis sind die Bearbeitungsgebühren bei Zahlung per Lastschrift (inkl. Versandkosten) sowie die Garderobengebühr enthalten.
Die Bezahlung von Abonnements per Kreditkarte ist nicht möglich.
Die Staatsoper behält sich vor, die Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Abonnements sowie die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Saison zu ändern. Derartige Änderungen werden bis zum 15. April der laufenden Spielzeit
mitgeteilt.
LASTSCHRIFTVERFAHREN
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie um eine Einzugsermächtigung. Auf der Grundlage dieser Einzugsermächtigung wird die Staatsoper Unter den Linden nach dem jeweiligen Ablauf der Kündigungsfrist die Abbuchung für die nächste Saison vornehmen. Über den Abbuchungstermin werden Sie rechtzeitig informiert. Der Widerruf der Einzugsermächtigung muss dem Abonnementbüro schriftlich mitgeteilt werden.
ÜBERWEISUNG
Auf Ihrer schriftlichen Abonnementbestätigung wird Ihnen ein Fälligkeitsdatum der Bezahlung mitgeteilt. Bestellte Abonnements bleiben bis zu diesem Fälligkeitsdatum reserviert. Kann nach dem Fälligkeitsdatum kein Zahlungseingang verbucht werden, wird das Abonnement zum Weiterverkauf freigegeben.
VERSAND DER KARTEN
Ihre Abonnementkarten werden Ihnen bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Abonnementveranstaltung kostenfrei zugesandt.
PROGRAMMÄNDERUNGEN UND UMBESETZUNGEN
Programmänderungen und Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten.
Dies gilt auch für den Fall der Verlegung einer Abonnementveranstaltung.
Die Staatsoper Unter den Linden behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern.
TAUSCHEN
Sollten Sie verhindert sein, können Sie Ihre Abonnementkarte einmal pro Saison bis spätestens eine Woche vor dem Vorstellungstermin tauschen. Ausgenommen von diesem Tauschrecht sind die Zyklen zu den Festtage und zu Pfingsten sowie der Barenboim-Zyklus. Sie erhalten einen virtuellen Wertgutschein im anteiligen Wert des Abo-Preises, der Ihrem persönlichen Kundenkonto gutgeschrieben wird. Den Gutscheinbetrag können Sie beim Kauf einer Eintrittskarte anrechnen lassen. Eine Barauszahlung des virtuellen Wertgutscheins ist nicht möglich. Der Wertgutschein ist bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit gültig. Für nicht besuchte Abo-Veranstaltungen oder verfallene Wertgutscheine gibt es keinen Ersatz.
ADRESSÄNDERUNGEN
Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung
bitten wir dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig
zukommen lassen.
Wir beraten Sie gern!
Abobüro (030) 20 35 45 54 | abo@staatsoper-berlin.de


